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Notenarchiv
Welche Lesart gilt
Der Verein steht auf der gesetzlichen Schranke, solange ein Organ sie nicht umstellt. Die behauptete Bewilligung lässt die Probe zu und hält ungeklärte Dateien vom Mitglied fern. Die Verantwortung des Organs ist die weitere Handhabung: die Mitglieder sehen die Datei auch ungeklärt. Der Satz beim Umstellen wird gespeichert. Er schafft kein Recht gegenüber dem Verlag.
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Was die Mitglieder sehen
Die Mitglieder schlagen auf, sie nehmen die Datei nicht mit. Herunterladen darf nur, wer das Archiv bearbeitet, und nur wenn die Rechtsgrundlage trägt. Ungeklärt bleibt für die Mitglieder zu, außer der Verein hat die Verantwortung des Organs gewählt. Ein Gast sieht Ungeklärtes nie.
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Scan, Kopie, Druck
Ein Scan hängt an der gekauften Ausgabe und bleibt. Eine Kopie heißt: das Original liegt im Schrank, in der Mappe liegt die Arbeitsfassung. Ein Druck entsteht nur auf Wunsch. Unter der gesetzlichen Schranke fällt er weg, wenn die Mappe ihn nicht mehr führt. Unter der Verantwortung des Organs bleibt er liegen.
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